Was ändert sich bei den Klosterfriseuren durch das Bundesinfektionsschutzgesetz?
Freitag, 23.04.2021
Liebe Kundinnen und liebe Kunden,
aus aktuellem Anlass hier eine kurze Info zur Corona #Notbremse ab Samstag, 24. April 2021.
Die tolle Nachricht: die Klosterfriseure bleiben weiter für Euch geöffnet.
Aber:
Ihr müsst bitte den Nachweis eines NEGATIVEN PCR-Tests oder SCHNELLTESTs mitbringen, das ist ab morgen nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz vorgeschrieben!
Schnelltests gibt es inzwischen an vielen Orten zu kaufen, in Apotheken, z.B. Wo Ihr kostenlos einen Schnelltest machen könnt, steht z.B. auch in diesem SZ-Artikel.
Für den Notfall, also wenn Ihr vergessen habt, einen Schnelltest zu machen, haben wir einige hier im Laden.
Wir freuen uns auf Euch! Bleibt gesund.
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